Montag, 8. September 2014

Das Bundesamt für Sozialversicherung gegen den Verein PSYCHEX

Vorwort

Man kann ja über die sehr drastische Haltung der Psychex gegenüber der Psychiatrie denken, was man will. Aber Zwangseingewiesene haben wie alle anderen auch einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand, der ihre Interessen bedingungslos verteidigt, was die Psychex zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Behindertenwesens macht.

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Das Bundesamt für Sozialversicherung gegen den Verein PSYCHEX

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Lage des Vereins PSYCHEX hat sich dramatisch zugespitzt, indem uns das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die IV-Beiträge, auf welche wir als Organisation der privaten Invalidenhilfe gestützt auf Art. 74 IVG einen gesetzlichen Anspruch besitzen, kurzerhand gestrichen hat.

Ausgangspunkt des Konflikts war die Aufforderung des BSV, ihm im Rahmen anstehender Verhandlungen über die Fortsetzung der Leistungen die Namen sämtlicher Klienten zwecks Überprüfung ihrer Berechtigung auf eine IV-Rente bekannt zu geben. Da wir strikte ans Berufsgeheimnis gebunden sind, kommt dies einer Anstiftung zur Verletzung des Anwaltsgeheimnisses gleich. Ausserdem hat eine stichprobenweise Umfrage bei anderen einschlägigen Organisationen ergeben, dass einzig wir zur Preisgabe der Namen auserkoren worden sind - ein flagranter Verstoss gegen das Willkürverbot und das Gleichbehandlungsgebot. Schliesslich weiss das BSV haargenau, dass Menschen, welche in psychiatrische Anstalten versenkt werden, mehrheitlich IV-berentet sind und die Nichtberenteten, weil ja jedem psychiatrisch angeordneten Freiheitsentzug obligatorisch eine "Geisteskrankheit" im Sinne von Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK zu Grunde liegen muss, in die ebenfalls subventionsberechtigte Gruppe der sogenannt Früherfasst fallen. Mit einem anonymisierten, detaillierten Auszug aus unserer Datenbank haben wir den Nachweis erbracht, dass wir weit überwiegend von AnstaltsinsassInnen zu Hilfe gerufen werden.

Bei der Aufforderung des BSV handelt es sich folglich um eine reine Schikane!

Das cui bono ist zu offensichtlich. Nach nun bereits 27-jähriger engagierter Tätigkeit an vorderster Front der Zwangspsychiatrie verfügen wir zweifellos über die umfassendsten Informationen, was sich da so allerhand hinter den für den Souverän - das Volk - unzugänglichen Hochsicherheitsschleusen der psychiatrischen Bollwerke abspielt.

Unverhohlen wird das von uns auch so kommuniziert. Die plump als "Fürsorge" vermarktete Zwangspsychiatrie entpuppt sich als reines Herrschaftsinstrument: Indem an Einzelnen via Versenkung, Zwangsbehandlung mit heimtückischen Nervengiften und Kappung sämtlicher Menschrechte scharfe Exempel statuiert werden, wird der "Souverän" in Schach gehalten. Dass unsere schwere Kritik den Statthaltern der Macht sauer aufstösst, ist nachvollziehbar. Nur - leider ach! - verheddern sie sich mit ihrem nunmehrigen skandalösen Entscheid in einen unlösbaren Widerspruch zu ihrem dauernd vom blauen Himmel heruntergeschwatzten Sprüchlein von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten.

Das werden wir ihnen in den nun anstehenden Beschwerdeverfahren gebührend unter die Nase reiben. Auch eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch drängt sich auf. Art. 312 StGB bestimmt was folgt:

"Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um ... einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Unser Kerngeschäft besteht darin, dass wir für unsere objektiv der Freiheit und übrigen Menschenrechte beraubten und damit in jeder Hinsicht handicapierten KlientInnnen die gerichtlichen Haftprüfungsverfahren gemäss Art. 5 Ziff. 4 EMRK unter Benennung einer Anwältin in Gang setzen. Indem das BSV uns die Mittel kappt und damit ausser Gefecht setzt, vermögen viele mangels unseres Beistandes dieses Menschenrecht nicht mehr wahrzunehmen und müssen sie, selbst wenn es ihnen gelingt, mutterseelenallein gegen die Phalanx von Zwangspsychiatrie und Justiz antreten. Aus Erfahrungswerten wissen wir ,dass professionell Verteidigte eine Entlassungschance von über 50% besitzen, Unverteidigte hingegen eine solche von unter 10%. Gemäss Auswertung der letztjährigen einschlägigen Statistik des Bundesgerichts beträgt dort die Chance auf Entlassung weniger als 4%.

Der Nachteil im Sinne der Strafbestimmung für unsere gebeutelte Klientel könnte offenkundiger nicht sein.

Es liegt auf der Hand, dass wir einstweilen gegen diesen Amtsmissbrauch am kürzeren Hebel sitzen. Die Verfahren können sich beliebig in die Länge ziehen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

Damit unser von sechs Vereinsmitgliedern unterhaltener Pikettdienst nicht zusammenkracht, sind wir daher dringend auf Ihre grosszügigen Spenden angewiesen. Sie sind steuerabzugsfähig. Unsere Postcheckkonti entnehmen Sie bitte dem Briefkopf. Die Daten für die Banküberweisung: PostFinance AG, Mingerstrasse 20, CH-3030 Bern, IBAN: CH30 0900 0000 8003 9103 2 - BIC: POFICHBEXXX.

Wir bitten Sie, durch Streuung dieser Information insbesondere auch bei potentiellen Spendern mitzuhelfen, dass Spenden fliessen und damit die weitere Existenz des Vereins gesichert bleibt. Vielen Dank zum Voraus.

Für die an den Details interessierten haben wir den gesamten Schriftenwechsel mit dem BSV samt dort genannter beilagen auf unserer Homepage unter den News veröffentlicht. Wir werden die laufende Auseinandersetzung ständig aktualisieren.

Mit freundlichen Grüssen

RA Edmund Schönenberger

Quelle der Nachricht: PSYCHEX

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